Wir wünschen Ihren Kindern bzw. Ihrer Familie einen erholsamen und sorgenfreien Ausflug mit unseren Ponys im Erlebnishof Nürnberg. Um Konflikte von vorneherein zu vermeiden, beachten Sie bitte die folgenden AGB.
Diese AGBs und der Haftungsausschluss sind Bestandteil Ihres Buchungsvertrages und werden durch Ihre Bestätigung auf dem Buchungsformular anerkannt.
Wichtiges zu Teilnahme und Reiten
Reiten erfolgt unter Einweisung und auf eigene Verantwortung.
- Ponyreiten nur für Kinder
- Mindestalter: 2 Jahre
- Maximalgewicht für reitende Kinder: 50 kg
- Helmpflicht: (Reithelme vor Ort kostenfrei verfügbar)
- Outdoor-Veranstaltungen! Bitte wetterfeste Kleidung tragen.
Stabiles, knöchelhohes Schuhwerk erforderlich. Eltern und Kinder in Ballerinas, Sandalen oder anderen offenen Schuhen dürfen aufgrund der erhöhten Verletzungsgefahr nicht zu den Ponys.
- Keine Reitkleidung notwendig, jedoch sind enge Hosen mit möglichst flachen Nähten und nicht zu weite Oberteile/ Jacken wegen besserer Sitzschulung von Vorteil.
Wichtiges zu Buchungen und Absagen
Stornierungen sind bis 24 Stunden vor dem gebuchten Termin kostenfrei. Die Erstattung erfolgt auf das ursprüngliche Zahlungsmittel.
Bei amtlichen Unwetterwarnungen oder schlechtem Wetter (Sturm, Gewitter, Dauerregen o.ä.) ist kein Ponyreiten möglich! Dies gilt leider auch für Kindergeburtstage.
Haftungsausschluss Reiten:
Reiten und der Umgang mit Pferden bergen unvorhersehbare Risiken für Leben, Gesundheit und Sachen aller Beteiligten. Es wird darauf hingewiesen, dass der Umgang mit Pferden und Ponys ein erhöhtes Risiko in sich trägt, das beim Kontakt mit Pferden, ihrer Pflege sowie bei der Ausübung des Reitsports unbedingt in Kauf genommen werden muss. Als Fluchttier versucht das Pferd bei drohender Gefahr und plötzlichem Schmerz zunächst zu Flüchten. Falls ihm dieses nicht möglich sein sollte, wird das Pferd versuchen, sich durch Tritte, Ausschlagen mit den Hinterbeinen, Steigen und Bisse zu verteidigen.
Sie verzichten auf Ansprüche gegen die Eigentümer der Pferde aus § 833 BGB (Tierhalterhaftung) wegen aller durch die Pferde beim Reiten, Fahren und im sonstigen Umgang verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden, soweit diese nicht durch eine Tierhalter – Haftpflichtversicherung gedeckt sind.
Weiterhin erfasst der Haftungsausschluss neben der Gefährdungshaftung aus § 833 BGB auch jegliche Schadenersatzansprüche aus Verschuldenshaftung, wobei diesbezüglich die Haftung wegen grober Fahrlässigkeit und Vorsatz unberührt bleibt.
Sie verpflichten sich jedoch, die Eigentümer von Regressforderungen der Kranken-, Rentenversicherungen und sonstigen Dritten im Innenverhältnis freizustellen, soweit diese nicht durch eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung gedeckt sind.
Tierhalter-Haftpflichtversicherungen besagen jedoch im Regelfall bezüglich Fremdreitern nur, dass das, was das Pferd in Obhut des Fremdreiters beschädigt, versichert ist. Nicht versichert sind hingegen die Schäden des Fremdreiters selbst.
Sie müssen also damit rechnen, dass z.B. die Kosten Ihrer Heilbehandlung nach einem Sturz vom Pferd aufgrund des Regresses der Krankenversicherung und der Freistellung im Innenverhältnis von Ihnen letztlich selbst zu tragen sind.
Es wird deswegen dringend empfohlen, eine geeignete Unfallversicherung (für die eigenen Schäden) und eine Privathaftpflichtversicherung (für die Fremdschäden) abzuschließen.
Der Erziehungsberechtigte wird nicht von seiner Aufsichtspflicht entlassen.
Salvatorische Klausel
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB/Haftungsausschluss bedürfen der Schriftform. Sollte eine der vorstehenden Regeln unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen.
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.